Schutz- und Hygienekonzept
Kumgang-San Taekwondo e.V. Berlin
Stand: 15.11.2021
Allgemein
Zum Schutz unserer Mitglieder und mittelbaren Kontaktpersonen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Ansprechpartner
Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Sven Temmler
Tel.: 0179-1304505
Email: st@kumgang-san-taekwondo.com
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen dieses Konzeptes sind:
- die aktuellen Bestimmungen gemäß Hygiene- und Verhaltensanforderungen des Schul- und Sportamtes Berlin Pankow vom 15.11.2021
- Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 10.11.2021 des Berliner Senats
- 10. Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 10.11.2021
- Übersicht Hygieneanforderungen SpA Pankow in der gültigen Fassung
Allgemeine Grundsätze
- Nur wer sich 100% fit fühlt, darf am Training teilnehmen.
- Die Sportstätten sind nur mit Schutzmaske zu betreten und zu verlassen.
- Vorgaben zum Mindestabstand wurden aufgehoben
- Gemäß den rechtlichen Bestimmungen besteht eine Dokumentationspflicht der beim Training anwesenden Personen. Dazu wird in jeder Trainingseinheit eine entsprechende Liste ausgelegt, welche die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Tel.-Nr. Datum/Anwesenheitszeit, Unterschrift
- Die Anzahl der in einer Sporthalle maximal zulässigen anwesenden Personen ist bei unseren Sporthallen nicht mehr begrenzt, ab 21 Teilnehmern gilt folgende Testpflicht auch für Kinder unter 14 Jahren:
- Es wird die sogenannte 2G-Regelung eingeführt: Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen
- nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder
- nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).
Unter die 2G-Regelung fallen außerdem:
- Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können
(POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und
- Personen, die mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinschen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind auch unter der 2G-Regelung weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
- Schüler*innen melden sich zur Teilnahme an jeder Sporteinheit in der Doodle Liste an
- Es wird das Tragen von Hallenschuhen empfohlen
- Die Trainer stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung
- Es erfolgen regelmäßige Belehrungen der Mitglieder durch die Übungsleiter zu den
Schutzmaßnahmen (Hierzu haben wir eine Checkliste der wichtigsten Corona-Regeln erstellt)
Kontaktvermeidung und – Minimierung
Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos werden Personen- und Körperkontakte auf ein Mindestmaß beschränkt. Maßnahmen hierzu sind:
- Keine erhöhte Körpertemperatur oder Erkältungserscheinungen
- Vermeidung der Begegnung mit anderen Trainingsgruppen durch jeweils 10 min späteren Trainingsbeginn bzw. früheres Trainingsende (in Bezug auf die regulären Trainingszeiten)
- Die Halle ist, wenn möglich, schon in Trainingskleidung umgezogen zu betreten / zu verlassen
- Die Umkleideräume sind nur eingeschränkt verfügbar (wegen Mindestabstand)
- Übungen mit Körperkontakt oder Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5m sind zu vermeiden. Die Toiletten sind einzeln zu betreten
- Einlass in die Halle erfolgt durch die Übungsleiter
Weitere Schutz- und Hygienemaßnahmen
Durch weitere Maßnahmen soll das Übertragungsrisiko gesenkt werden. Dazu zählen:
- Die Sportler*innen achten auch außerhalb des Freizeitsports auf angemessene Schutz- und Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, bei Bedarf Desinfizieren, Niesen/Husten in Armbeuge etc.) und folgen den Empfehlungen des RKI
- Sportgeräte sind nur in Absprache mit den Übungsleitern zu verwenden und nach Benutzung zu desinfizieren
- Die Nutzung der Duschen ist untersagt (durch Aerosole besteht erhöhtes Übertragungsrisiko)
- Türklinken und Sanitäranlagen sind nach der Nutzung zu desinfizieren
- Die Sportstätten sind während des Betriebes zu lüften, damit eine Luftzirkulation / Frischluftzufuhr ermöglicht wird (vor allem auch vor- und nach dem Training Stoßlüften) Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten
Ausnahmeregelungen zum Mindestabstand
Keine, wurde aufgehoben